Visum

Für Angehörige zahlreicher Staaten besteht eine Visumspflicht für die Einreise nach Deutschland. Eine aktuelle Liste aller visumspflichtigen und auch visumsfreien Länder stellt das Auswärtige Amt zur Verfügung:

Staatenliste

Voraussetzung für die Erteilung von kurzfristigen Visa

Kongressteilnehmer aus visumspflichtigen Ländern müssen sich rechtzeitig mit der jeweiligen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland (Botschaften oder Generalkonsulate) in Verbindung setzen, um dort einen Termin zu vereinbaren und sich nach den jeweiligen örtlichen Besonderheiten zu erkundigen: Auswärtiges Amt - Auslandsvertretungen.

Normalerweise benötigen die Auslandsvertretungen zwischen zwei und zehn Arbeitstagen, um über einen Antrag für ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt zu entscheiden. Während der Hauptreisezeiten können längere Wartezeiten auftreten, bis der Antrag bei der Auslandsvertretung gestellt werden kann, der Antrag sollte deshalb frühzeitig gestellt werden.

In der Regel werden folgende Dokumente benötigt:

  • einen vollständig ausgefüllten Visumsantrag (ein elektronisches Formular finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes
  • einen Reisepass (noch mind. 3 Monate über die beantragte Aufenthaltsdauer hinaus gültig)
  • ein visumsrelevantes Einladungsschreiben des CIHA2012-Kongresses
  • eine bestätigte Reisebuchung incl. Flug- und Hotelreservierung
  • einen Nachweis über eine abgeschlossene Auslandskrankenversicherung

Bitte entnehmen Sie unbedingt die genauen Anforderungen aus der Website der für Sie zuständigen Deutschen Auslandsvertretung.

Als Kongressteilnehmer können Sie ein Einladungsschreiben für Visumszwecke beantragen, sofern Sie beim CIHA2012-Kongress registriert sind. Bitte wenden Sie sich mit dem Betreff „Einladungsschreiben für Visum“ an das Kongressbüro: info[a]ciha2012.de.